Mitgliederbegehren zum Alkoholkonsumverbot auf Öffentlichen Plätzen

von Jürgen Hestler

Ortsvereinsvorstand berät Initiative des Polizeibeirates

In der SPD läuft zur Zeit ein Mitgliederbegehren zum Thema Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Die Initiatoren wollen, dass im Polizeigesetz den Gemeinderäten die Möglichkeit eingeräumt wird, an öffentlich zugänglichen Orten –außer in Gebäuden, Gaststätten und Biergärten- ein zeitlich begrenztes Verbot zum Konsum von Alkohol erlassen werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass an diesen Orten regelmäßig alkoholbedingte Straftaten begangen werden, dass die Polizei mit anderen Mitteln nichts mehr ausrichten kann und dass alle Maßnahmen zur Prävention gescheitert sind.

Ein entsprechender Antrag ist beim letzten Landesparteitag in Wiesloch abgelehnt worden. Wenn jetzt 10% der Mitglieder das Begehren unterschreiben, kann der SPD-Landesvorstand dies entweder so übernehmen oder einen Mitgliederentscheid einleiten. Wenn dann eine Mehrheit sich für das Begehren der Initiatoren ausspricht ist der Landesparteitagsbeschluss aufgehoben.

Die Fragestellung an die Mitglieder lautet: "Bist Du dafür, dass den Gemeinderäten in Baden-Württemberg im Polizeigesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, darüber zu entscheiden, ob:

  • an öffentlich zugänglichen Orten, außer in Gebäuden und Gaststätten (inklusive Außenflächen - Biergärten sind also nicht betroffen)
  • auf denen in der Vergangenheit oft alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen worden sind, und zwar deutlich mehr Straftaten als an anderen öffentlichen Orten in derselben Stadt,
  • wenn sich dort oft eine große Menge an Menschen aufhält, die Alkohol in der Öffentlichkeit trinken,
  • wenn mit den derzeitigen Mitteln, die der Polizei zur Verfügung stehen, nichts mehr gegen alkoholbedingte Straftaten ausgerichtet werden kann,
  • und nur wenn auch nachgewiesen wurde, dass Maßnahmen der Prävention (Menschen ansprechen, warum sie so viel Alkohol trinken, Arbeit mit Sozialarbeitern etc.) zuvor erfolglos durchgeführt worden sind
  • und deswegen damit zu rechnen ist, dass dort auch in Zukunft alkoholbedingte Straftaten begangen werden

ein Verbot zum Konsum von Alkohol erlassen werden kann, das zeitlich begrenzt ist und auch nur für den genannten Ort/Platz gilt."

Die Initiatoren begründen ihr Begehren wi efolgt:

"Der Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg hat sich - zuletzt am 29.09.2012 - dagegen ausgesprochen, in Baden-Württemberg Alkoholkonsumverbote auszusprechen und den Leitantrag des Landesvorstands abgelehnt.
Diese Beschlusslage wollen wir mit diesem Mitgliederbegehren ändern. Wir sprechen uns für die Möglichkeit aus, den Gemeinderäten in Baden-Württemberg im Polizeigesetz zu ermöglichen, zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote auszusprechen.
Voraussetzung dafür ist, dass die beantragende Gemeinde zunächst ausreichende präventive Angebote gemacht hat. Darüber hinaus müsste so eine Regelung im Gemeinderat mit Mehrheit beschlossen werden. Dies ist mit der jetzigen Rechtslage nicht möglich.
Das Verbot soll nur an wirklichen „Brennpunkten“ erlassen werden können. Es geht darum, dort tätig werden zu können, wo alle anderen – auch präventiven - Maßnahmen nicht geholfen haben. In Zukunft würde es also auch mit dieser Regelung keine flächendeckende Prohibition geben!
Es geht uns nicht darum, das Trinken von Alkohol generell zu verbieten. Uns treibt die Sorge um die Atmosphäre in den betroffenen Städten und um die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten um; Menschen meiden immer mehr die öffentlichen Orte, an denen oft Straftaten im Rausch durch größere Gruppen begangen werden. Für die Polizisten sind Einsätze an solchen Orten sehr gefährlich. Wenn viele alkoholisierte Personen, bei denen man davon ausgehen muss, dass sie gewaltbereit sind, an einem Ort sind, ist das für Polizeibeamtinnen und -beamte bedrohlich. Dann müssen auch viele Polizisten im Einsatz sein und eine Eskalation ist möglich. Bisher müssen die Polizisten jeden einzeln kontrollieren und identifizieren und das mitten in der Gruppe- bisher können nämlich nur Platzverweise und Aufenthaltsverbote erteilt werden. In der Vergangenheit kam es dabei oft zu Übergriffen auf die Polizei, weswegen oft schon die Identifikation Risiken birgt. Mit dem Verbot würde die Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten erleichtert und weniger gefährlich. Zudem wird der öffentliche Raum wieder für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar.
Wir wollen, dass die Regelung nach fünf Jahren überprüft wird. Wenn sie nichts gebracht hat, soll sie auch nicht weiter bestehen. Bis dahin aber wollen wir alles für die Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten sowie für die Sicherheit der Menschen an öffentlichen Plätzen tun".

Die SPD Weissacher Tal wird bei ihrer nächsten Vorstandsitzung die Situation im Täle beraten. Wer das Begehren unterstützen will, kann beim Ortsvereinsvorstand diesbezügliche Unterschriftenlisten anfordern.

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